Anmeldebedingungen

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AGB Ausbildung Holistic Psycho Process, Thun

Anmeldungen sind verbindlich. Nach Anmeldung erhalten Sie die Anmelde-Bestätigung. Die Rechnung für die Ausbildung folgt innerhalb der nächsten Tage. Der Betrag ist bis spätestens 4 Wochen vor Beginn zur Gänze zu entrichten (bzw. bei Teilzahlungen laut den vereinbarten Fristen – siehe Punkt Teilzahlung), ansonsten ist die Teilnahme nicht möglich.

Storno: Bis 30 Tage vor Beginn kann die Anmeldung storniert werden, wobei eine Stornogebühr von 10% pro Lehrgang anfällt. Bei späterer Stornierung ist der gesamte Betrag fällig. Bei Kombi-Angeboten gilt diese Regelung für das gesamte Kombi-Paket. Die Stornierung muss in Schriftform erfolgen. Die Stornogebühr wird für ein Jahr als Gutschrift hinterlegt.

Teilzahlung: Die erste Rate ist 4 Wochen vor Beginn der Ausbildung zu zahlen. Alle weiteren Raten sind jeweils bis zum 15. des Monats fällig. Bei Abbruch der Ausbildung oder bei Zahlungsverzug wird der gesamte ausstehende Betrag fällig. Der Administrationsaufwand bei Teilzahlungen beträgt CHF 100,- / CHF und wird dem Gesamtbetrag dazugerechnet.

Versäumte Seminareinheiten können bei der nächstfolgenden Ausbildungsreihe nachgeholt werden.

Absage: Sollte ein Lehrgang durch HPP abgesagt werden, so erstatten wir den gezahlten Lehrgangsbetrag zurück oder buchen Sie auf Wunsch kostenlos auf einen anderen Lehrgang um.

Abbruch: Bei Abbruch eines Lehrgangs durch den Teilnehmer / die Teilnehmerin ist keine Rückerstattung möglich und es wird der gesamt offene Betrag fällig.

Der Rest der Ausbildung kann innerhalb eines Jahres nachgeholt werden. 

Zahlungsverzug: Bei Zahlungsverzug wird der gesamt offene Betrag zuzüglich Mahnspesen von CHF 80,- fällig.

Unsere Ausbildung und Seminare setzen eine normale physische und psychische Belastbarkeit voraus, die TeilnehmerInnen nehmen eigenverantwortlich teil. Die Kurse sind kein Ersatz für Therapie oder Supervision.

Abschluss: Bei genügendem Abschluss (Prüfung, Testing) erhalten Sie das jeweilige Zertifikat bzw. Diplom zum Lehrgangsende. Bei ungenügendem Abschluss erhalten Sie eine Teilnahmebestätigung und die Möglichkeit, im folgenden Lehrgang das Fehlende zu ergänzen und somit positiv abzuschliessen.

Gerichtsstand: Als Gerichtsstand gilt Thun (Schweiz, Kanton Bern) als vereinbart, es ist Schweizer Recht anwendbar.

Durch Unterzeichnung des Ausbildungsvertrages, bin mit diesen Bedingungen einverstanden und melde mich verbindlich an!
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